Nachweis von berauschenden Substanzen

Mathias Machmer/ Februar 18, 2017/ Aktuelle Rechtsprechung, Aktuelles aus dem Strafrecht/ 0Kommentare

Nachweis von berauschenden Substanzen

Hinweisbeschluss des OLG Jena zum Thema Nachweis von berauschenden Substanzen nach längerer Zeit und unterhalb der analytischen Grenzwerte vom 03.02.2012 1 Ss Bs 92/11.

Das OLG stellt hier fest, dass aufgrund der verfeinerten Messmethoden und dem dadurch möglichen Nachweis des Konsums berauschender Mittel auch noch Wochen nach der Einnahme, die Frage aufwirft ob der erbrachte Nachweis auch zwingend zu der Annahme führen muss, dass ein Fahren unter Einfluss dieser berauschenden Mittel vorliegt. Im Ergebnis wird dies verneint, da der Nachweis anders als zum Zeitpunkt des Erlasses der entsprechenden Vorschriften gerade nicht mehr zwingend zu dieser Annahme führen kann, da auch geringste Konzentrationen festgestellt werden können, die definitiv keinen Einfluss auf das Fahrverhalten mehr verursachen können.

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